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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Vertragsabschluss
Preise, Preisänderungen
Lieferung, Lieferzeiten
Gewährleistung und Haftung
Eigentumsvorbehalt
Rückgaberecht
Zahlung
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Geltung der Bedingungen Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der cash-test.com GmbH und der cash-test-global.com nachstehend Verkäufer genannt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abnahme der bestellten Ware gilt als Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit grundsätzlich widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
Vertragsabschluss
Die erstellten Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande nachdem die Hälfte des Bruttorechnungsbetrags auf eines der Konten des Verkäufers eingegangen ist.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
Preise, Preisänderungen
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Industrienettopreise zuzüglich der für die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers
Lieferung, Lieferzeiten
Alle Angaben über Liefertermine sind annähernd zu verstehen und unverbindlich. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, bei Überschreitung der Lieferzeiten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt am Tag der schriftlichen Einigung über die Bestellung (Auftragsbestätigung). Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung. In besonderen Fällen behalten wir uns eine Lieferung ab Lager unseres Lieferanten vor, um z. B. bestätigte Liefertermine einhalten zu können. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt dem Verkäufer. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. Verpackung, Versand und Zustellung incl. der abgeschlossenen Transportversicherung erfolgen auf Rechnung des Käufers. Verpackungen werden billigst berechnet und aus Kostengründen nicht zurückgenommen. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Bei einem evtl. Lieferverzug wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
Die erweiterte Haftung gemäss § 287 BGB wird ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Auslieferung und vor Verwendung der Ware, und nur wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich, unter genauer Bezeichnung der Beanstandung, geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar; sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen uns sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden, vor der Annahme und der Entladung der Ware, ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Paketdienst, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evt. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Material oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten.
Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigt nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden, oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Gewährleistungsansprüche können ebenfalls nicht abgeleitet werden, wenn die Produkte der cash-test.com GmbH nicht mit den original Zubehörteilen, von nicht autorisierten Personen geöffnet oder mit falschen Batterien betrieben werden. Mängel die sich aus den Stand der Technik ergeben wie z.B. nicht reproduzierbare Softwarefehler können mit kostenlosen Softwareupdate aus dem Internet beseitigt werden und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Es wird keine Gewähr auf die Erkennung aller sich im Umlauf befindlichen falschen Geldscheinen gegeben. Somit ist die Nichterkennung einer Fälschung kein Gewährleistungsfall und berechtigt ebenfalls nicht zur Mängelrüge. Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein echter Geldschein als falscher Geldschein erkannt werden. Für daraus evtl. entstehende Folgekosten übernimmt der Verkäufer ebenfalls keine Gewährleistung. Das Produkt ist lediglich ein Indikator für echte bzw. falsche Geldscheine. Aufgrund der im laufe der Benutzung der Geldscheine auftretenden Veränderungen durch äußere Einflüsse ist nicht immer und in allen Fällen eine hundertprozentige Zuordnung möglich.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.
Rückgaberecht
Dieses Recht gilt unabhängig von Ansprüchen auf Rückgabe von fehlerhaften Produkten.
Die von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen.
Das Produkt muss unbenutzt und unbeschädigt sein speziell verpackte, verschweißte oder versiegelte Produkte müssen ungeöffnet sein und nur augenscheinlich begutachtet worden sein.
Die Ware muss sich in einwandfreien Zustand befinden.
Sie muss uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten, sowie sonstigen evtl. Nebenkosten, erreichen. Der Rückversand muss in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung geschehen. Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen. Der Käufer hat schriftlich neben der Begründung seines Rückgabewunsches folgende Daten innerhalb von maximal 14 Tagen zu übermitteln: Den vollständigen Produktnamens, die Lieferschein- oder Rechnungsnummer, das Lieferdatums und seiner in den Kontodaten angegeben Kundennummer. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
Zahlung
Bei der Bestellung der Ware wird unverzüglich die Hälfte des Bruttorechnungsbetrags fällig und ist auf eines der vom Verkäufer angegebenen Konten einzuzahlen bzw. zu überweisen.
Der Rest des Bruttorechnungsbetrags wird bei Lieferung der Ware fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und wir der Aufrechnung schriftlich zugestimmt haben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schmallenberg. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Landgericht Schmallenberg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Landgerichts Schmallenberg vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Cash-test.com GmbH und cash-test-global.com GmbH letztere Nachfolger der ct-trading. GmbH
Weststrasse 11
57392 Schmallenberg, den 7.1.2004
Der Wortlaut der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich seit dem 7.1.2004 nicht geändert.
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